Frei auskragende Balkone im Passivhaus.
Mit den Wärmedämmelementen von Schöck.
Am 08. Juli 2010 trat die neue EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Kraft. Sie schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 auf dem Niveau von Niedrigstenergiehäusern oder Passivhäusern gebaut werden müssen. Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderungen bereits ab 2019 erfüllen.
Das heißt, Passivhäuser und Niedrigstenergiehäuser werden bald Standard sein und müssen hohen Energie- und Komfortansprüchen gerecht werden. Bereits heute sind diese Standards gefragt und werden umgesetzt. Durch steigende Energiepreise und um nicht in 10 Jahren einen energetischen Altbau zu haben, entscheiden sich bereits heute immer mehr Bauherren für das Konzept eines Passivhauses.
Auch bei der Sanierung nimmt das Passivhaus immer weiter Einzug. Wenn Sanieren, dann richtig.
Der Balkon ist dabei ein Muss. Ohne thermisch getrennten Anschluss ist er jedoch nicht frei auskragend möglich. Die Lösung: der Schöck Isokorb® XT für den Neubau und der Schöck Isokorb® R für die Sanierung. Der Balkonanschluss mit den Produktlösungen von Schöck wurde vom Passivhaus Institut in Darmstadt als „Wärmebrückenarme Konstruktion“ zertifiziert.
Balkone auf Stützen können jetzt sogar "wärmebrückenfrei" angeschlossen werden.
Die Produktlösungen