Jetzt mit ETA und CE Kennzeichnung. Schöck Isokorb®.

Das Europäische Parlament verabschiedete mit der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 die sogenannte Bauproduktenverordnung. Diese soll den freien Warenverkehr innerhalb der Union fördern und alle Gebäude auf ein Sicherheitsniveau festlegen. Ein Resultat ist das CE-Kennzeichen auf Bauprodukten.

Für die dementsprechende Bewertung der wesentlichen Leistungsmerkmale eines Bauprodukts bietet die Europäische Technische Bewertung (ETA) ein europaweit einheitliches, unabhängiges Verfahren an. Die durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vergebene Zulassung ist darin klar geregelt und damit EU-weit und darüber hinaus in allen EOTA Mitgliedstaaten gültig und anerkannt.

Die ETA-17/0261 und ETA-17/0262 gelten für den Schöck Isokorb® seit 14. Mai 2018 mit unbefristeter Gültigkeit und gewährleisten eine Nutzungsdauer von mindestens 50 Jahren. Da das ETA-Verfahren an ein „System zur Bewertung und Überwachung der Leistungsbeständigkeit“ des geprüften Bauprodukts gekoppelt ist, können sich alle am Bau Beteiligten auf Produktionskontrollen durch den Hersteller verlassen. Je nach Sicherheitsrelevanz des Produkts werden zusätzliche unabhängige Stellen einbezogen. Im Falle des Schöck Isokorb® bedeutete dies die höchste Einstufung 1+ mit Fremdüberwachung aller Produktionsstätten und eingesetzten Materialien durch die notifizierte Fremdüberwachungsstelle Universität Karlsruhe (TH), 76128 Karlsruhe.

 

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