Wien

Trittschallschutz: Wohnkomfort ist nicht verhandelbar

Der Schallschutz ist im mehrgeschossigen Wohnbau ein wesentliches Merkmal des Wohnkomforts. Er betrifft zahlreiche Bauteile und im Inneren des Gebäudes auch besonders den Trittschallschutz zwischen Stiegenhaus und Wohneinheit. Unzureichender Trittschallschutz birgt hier großes Konfliktpotential und gesundheitliche Gefahren.

Nächtliche Lärmbelastung wird heute eindeutig mit gesundheitlichen Schäden in Verbindung gebracht. Die Weltgesundheitsorganisation hat daher in ihren Richtwerten festgelegt, dass in der Nacht ein jährlicher durchschnittlicher Geräuschpegel von maximal 40 Dezibel (dB) nicht überschritten werden sollte. Liegt der Lärmpegel langfristig über 55 dB, kann dies zu Bluthochdruck und Herzinfarkten führen, so die WHO. Allerdings wird selbst dieses Minimalziel von 55 dB derzeit oft nicht erreicht. Jeder fünfte Bürger der Europäischen Region ist laut WHO regelmäßig Lärmpegeln ausgesetzt, die darüber liegen. Während der Lärm im Außenbereich in erster Linie durch Verkehrsflüsse entsteht, ist er im Inneren meist durch die Bewohner selbst erzeugt. Er sucht sich seinen Weg vom Stiegenhaus durch Boden und Decke in die Wohnungen der Nachbarn. Das führt oft zu Zwietracht. Nicht zuletzt unter diesem Aspekt sollten private und öffentliche Bauherren ihre Projekte so planen, dass sie nicht nur den Mindeststandards genügen, sondern alle Möglichkeiten der heutigen Technik bezüglich Schallschutz nützen, um einen modernen Wohnalltag sicherzustellen.

Sind höhere Standards die Lösung?

Bereits im März 2016 wurde der Entwurf der ÖNORM EN ISO 12354-2 veröffentlicht, der eine genaue Prognose der Schallübertragung von Stiegen erlaubt. Mit dem Erscheinen der neuen DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ Anfang Juli 2016 wurden in Deutschland die Anforderungen an Stiegen um 5 dB weiter verschärft und liegen nun bei 53 dB. Ing. Peter Jaksch, Prokurist
bei Schöck Bauteile Ges.m.b.H. in Österreich: „Als Teil der Schöck Gruppe haben wir immer ein Auge auf internationale Entwicklungen. Davon profitieren letztendlich auch unsere Kunden in Österreich.“ Denn selbst wenn die neue Norm für Österreich nicht relevant ist, so sind doch alle Schöck Tronsole Typen entsprechend geprüft und erreichen im Nachweisverfahren nach DIN 4109 die verschärften Schallschutzanforderungen an Stiegen bei verschiedenen Gebäudetypen. Jaksch: „Unsere Tronsole funktioniert als ganzheitliche Trittschall-Lösung. Sie entkoppelt zuverlässig Stiegenläufe und Podeste und übertrifft den normgerechten Schallschutz bei weitem.“

Schöck Tronsole erfüllt erhöhte Anforderungen an Trittschallschutz

Mit dem Schallschutzsystem Schöck Tronsole werden Stahlbetonstiegenläufe sowie -podeste akustisch vom Gebäude getrennt. Für alle Tronsole Typen wurde der Norm-Trittschallpegel mit bauüblichen Lasten und Stiegengeometrien in einem repräsentativen Prüfaufbau nach DIN 7396 bestimmt. Mit dieser Norm wurde im Juni des Vorjahres erstmalig ein einheitliches Verfahren zur Produktkennzeichnung von Trittschalldämmelementen für massive Stiegen festgelegt. Damit sind Produktkennwerte, die danach geprüft werden, untereinander vergleichbar. Durch den bauüblichen Prüfaufbau können die gemessenen Norm-Trittschallpegel direkt als Eingangsgröße für den Nachweis nach DIN 4109 angesetzt werden. Die so bestimmten Werte liegen auf der sicheren Seite. Der damit geführte Nachweis hält die Mindestanforderungen nach DIN 4109 und sogar die erhöhten Anforderungen ein. Eine detaillierte Rechnung der Trittschallübertragung nach E ÖNORM EN ISO 12354-2 ergibt, dass in einem üblichen Mehrfamilienhaus die Schallschutzstufe III nach VDI 4100 (bzw. der DEGA Klasse B) eingehalten wird, was einem Standard-Trittschallpegel von L‘nT,w ≤ 37 dB entspricht.

Blaue Linie als Sicherheitsmerkmal

Schöck bietet mit der Tronsole ein Komplettsystem für das gesamte Stiegenhaus, sodass ein durchgehend exzellenter Schallschutz erreicht wird. Die Produktreihe zeichnet sich durch einfachen und schallbrückenfreien Einbau aus, und die einbaufertigen Tronsole Typen können direkt an Fertigteil-Stiegen angeklebt werden. Das minimiert die Gefahr von Einbaufehlern und Schallbrücken. Für alle Werte gilt, dass die Schöck Tronsole im System gemessen wird. Damit wird auch die Schallübertragung über die Fuge zwischen der zu entkoppelnden Stiege und der angrenzenden Wand berücksichtigt, damit der nachgewiesene Schallschutz auch sicher erreicht wird. Weicht das Material im Fugenbereich vom geprüften Produkt ab, kann dies zu deutlich schlechteren Ergebnissen führen. Das Schallschutzsystem Schöck Tronsole umschließt die Stiege komplett, verhindert, dass Schmutz in den Fugen Schallbrücken bilden kann und ist an einer durchgehenden blauen Linie zu erkennen.

Wissen im Netz

Um die Planer und Investoren noch vor einem Beratungsgespräch auch online umfassend zu informieren, hat Schöck auf der Website ein Trittschallportal eingerichtet. Es liefert Kennwerte, Anforderungen, Normen und weitere Infos zum Thema Trittschallschutz.

Downloads
Pressemeldung unformatiert
txt, 6,74 KB
Pressemeldung PDF
pdf, 123,11 KB
Bilder in Webqualität
zip, 203,91 KB
Bilder in Druckqualität
zip, 7,25 MB